Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.07.2013 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch durch die Kündigung der Beklagten vom 17.12.2012 nicht aufgelöst worden ist.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von zwei durch die Beklagte ausgesprochenen Kündigungen.
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