1. Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2018 - 4 Ta 2101/18 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 250,00 Euro festgesetzt.
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