I. Die Klägerin ist versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Betriebskrankenkasse (BKK). Wegen der Überkronung eines Zahnes reichte sie am 3. Februar 1993 drei vom 26. Januar 1993 datierte Unterlagen bei der Beklagten ein:
1. Ein vom behandelnden Zahnarzt, B S, ausgefülltes Formular über die "Versorgung von Einzelzähnen durch Kronen.." (Vordruck nach Anlage 3b zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte [BMV-Z], im folgenden: "Vordruck 3b"). Darin sind die Gesamtkosten für eine Krone einschließlich provisorischer Versorgung auf der Grundlage des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (Bema) mit 520,63 DM beziffert; außerdem wird auf die "Anlage Muster 3" (unten Ziffer 3) verwiesen.
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