BSG - Urteil vom 23.06.1994
12 RK 72/92
Fundstellen:
GmbHR 1995, 224

Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

BSG, Urteil vom 23.06.1994 - Aktenzeichen 12 RK 72/92

DRsp Nr. 1998/3619

Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

1. Eine rechtlich abhängige Beschäftigung kann durch tatsächliche Verhältnisse so überlagert sein, daß eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dennoch ausscheidet; inwieweit dies bei der Beschäftigung von Gesellschaftern in der GmbH der Fall ist, kann nur anhand einer Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls entschieden werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Gründe:

Streitig ist die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.

Die Klägerin ist als Steuerberaterin selbständig erwerbstätig. In ihrem als Einzelfirma geführten Steuerberatungsbüro ist u.a. die Steuerberaterin B . . . S . . . mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden beschäftigt.