Die Beteiligten streiten seit 1973 über die Aufnahme der Privatklinik des Klägers in den Krankenhausplan des beklagten Landes. Wegen der Einzelheiten des feststehenden Sachverhalts und Verwaltungsverfahrens bis zum 18. Dezember 1986 wird auf das Urteil des erkennenden Senats von diesem Tage - BVerwG 3 C 67.85 - (Buchholz 451.74 §
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