Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes
Die Nachteile, welche durch das Aussetzen des Vollzugs der mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Regelungen des Pflege-Versicherungsgesetzes der Allgemeinheit entstünden, wiegen deutlich schwerer als die Nachteile, welche die Beschwerdeführer infolge der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung hinnehmen müssen. Wenn die Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt wirksam würde und damit auch die Leistungen aus dieser Versicherung nicht wie vorgesehen gewährt werden könnten, würden die Belange und Dispositionen der Pflegebedürftigen, ihrer Familien und der Pflegepersonen schwerwiegend beeinträchtigt, deren Schutz dieses Gesetz dienen soll. Darüber hinaus würden die Vorkehrungen der öffentlichen Hand, der freien Wohlfahrtsverbände und der Krankenkassen, bei denen die Pflegekassen errichtet werden, erheblich gestört. Demgegenüber werden die Beschwerdeführer durch die Entrichtung von Beiträgen zur Pflegeversicherung angesichts der Erstattungsmöglichkeit nicht derart empfindlich getroffen, daß der Vollzug der gesetzlichen Beitragspflichten einstweilen ausgesetzt werden müßte.
Normenkette:
BVerfGG § 32 Abs 1 ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.