Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Arzneimitteln der Homöopathie auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190).
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