Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. Juni 2020 vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat mit einem am 7.9.2020 beim Bundessozialgericht (
Die Bewilligung von PKH ist abzulehnen.
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