Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren gegen die Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2019 und 23. Juli 2019 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Durch Beschluss vom 24.6.2019 (Az L
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