Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. Oktober 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin ist mit ihrem Begehren auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte ohne Lichtbild in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben (
Die Klägerin hat um Übersendung eines PKH-Formulars gebeten (20.2.2019) und dieses ausgefüllt zu den Akten gereicht (Eingang am 1.3.2019).
II
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