Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. November 2018 Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt W., W., beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat mit Schreiben vom 28.12.2018 beantragt, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht (
Für das Verfahren vor dem
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