Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Februar 2021 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.
Die übrigen Rechtschutzgesuche werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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