BSG - Beschluss vom 05.12.2022
B 3 P 7/22 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
LSG Mecklenburg-Vorpommern, vom 27.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 P 29/18
SG Schwerin, vom 31.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 P 1/18

Ablehnung eines ProzesskostenhilfeantragsErklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BSG, Beschluss vom 05.12.2022 - Aktenzeichen B 3 P 7/22 BH

DRsp Nr. 2023/653

Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. September 2022 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114;

Gründe

Der Kläger hat für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.9.2022 - ihm zugestellt am 13.10.2022 - mit einem von ihm selbst unterzeichneten Schreiben vom 23.10.2022, das am selben Tag per Telefax beim BSG eingegangen ist, die Bewilligung von PKH beantragt.

Der PKH-Antrag des Klägers ist abzulehnen.