Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. September 2022 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.9.2022 - ihm zugestellt am 13.10.2022 - mit einem von ihm selbst unterzeichneten Schreiben vom 23.10.2022, das am selben Tag per Telefax beim
Der PKH-Antrag des Klägers ist abzulehnen.
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