Der Antrag der Klägerin, ihr Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2021 unter Beiordnung einer Rechtsanwältin zu bewilligen, wird
abgelehnt.
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