Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2019 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Der Kläger hat mit einem von ihm unterzeichneten Schreiben vom 21.7.2019, welches am 21.7.2019 beim
II
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