I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit folgender Vertragsabrede:
"§ 2 Ausbildung
Der Mitarbeiter wird ab dem ... unter G Aufsicht zum Copiloten auf dem Flugzeugmuster B-737-300 ausgebildet. Der Ausbildungsort wird noch festgelegt. Nach Erhalt des Type-Ratings wird der Mitarbeiter auf dem o. g. Flugzeugmuster als Copilot eingesetzt.
Sollte der Mitarbeiter - gleich aus welchem Grunde - vor Ablauf von 3 (drei) Jahren nach dem ersten kommerziellen Einsatz aus den Diensten der GERMANIA Fluggesellschaft ausscheiden, so hat er die Kosten des Type-Ratings an die Gesellschaft zurückzuzahlen, wobei er jeweils 1/36 des Type-Rating-Betrages je Dienstmonat gutgebracht bekommt. Der Wert des Type-Ratings ist mit 80.000,-- DM festgesetzt worden. ..."
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