Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2011 und das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2010 geändert.
Die Beklagte wird unter entsprechender Teilaufhebung des Bescheids vom 5. Mai 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juni 2009 verpflichtet, dem Kläger für das Arzneimittel "Sortis" eine weitere Beihilfe in Höhe von 110,45 € zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Kläger begehrt die Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für das ihm ärztlich verordnete Arzneimittel "Sortis 10 mg Filmtabletten No. 100".
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