ArbG Duisburg, vom 08.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 25/92
Abmahnung: Behinderung des Betriebsratsvorsitzenden durch Arbeitgeber
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.1993 - Aktenzeichen 7 TaBV 245/92
DRsp Nr. 2001/14449
Abmahnung: Behinderung des Betriebsratsvorsitzenden durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf den Vorsitzenden des Betriebsrats in dessen ordnungsgemäßer Durchführung seiner Aufgaben nicht durch Abmahnungen wegen betriebsverfassungsrechtlicher Tätigkeit behindern.