LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.10.2005
10 Sa 340/05
Normen:
BGB § 174 § 242 § 1004 ; GewO § 106 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 2198/04

Abmahnung bei beharrlicher Verweigerung einer Schulungsmaßnahme - unverzügliche Zurückweisung der Abmahnung unter Hinweis auf fehlende Vollmachtsvorlage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.10.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 340/05

DRsp Nr. 2006/2965

Abmahnung bei beharrlicher Verweigerung einer Schulungsmaßnahme - unverzügliche Zurückweisung der Abmahnung unter Hinweis auf fehlende Vollmachtsvorlage

1. Es entspricht dem berechtigten Interesse der Arbeitgeberin, ihrem Zweigstellenleiter nach dessen zweijähriger Abwesenheit im Wege einer Schulung die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zu vermitteln und so dessen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen.2. Die Zurückweisung der Abmahnung unter Hinweis auf die fehlende Vollmachtsvorlage hat unverzüglich zu erfolgen (§ 174 BGB).

Normenkette:

BGB § 174 § 242 § 1004 ; GewO § 106 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Entfernung zweier Abmahnungsschreiben aus seiner Personalakte.