LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.10.2004
4 Sa 720/04
Normen:
BGB § 611 § 1004 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 04.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 704/04

Abmahnung bei verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Pflegeheim

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2004 - Aktenzeichen 4 Sa 720/04

DRsp Nr. 2005/18790

Abmahnung bei verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Pflegeheim

1. Die Abmahnung eines objektiven Vertragsverstoßes ist ungerechtfertigt, wenn sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält und wenn sie auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht; auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an.2. Gerichtsbekannt erteilen auch Ärzte im Wochenenddienst (Bereitschaftsdienst) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.3. Kommt es hinsichtlich der Dienstplangestaltung zu Schwierigkeiten, wenn eine Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig angezeigt wird und wenn diese nicht innerhalb geregelter Fristen auch hinsichtlich der künftigen Dauer belegt wird, ist eine Rüge der verspäteten Vorlage der ärztlichen Bescheinigung nicht unverhältnismäßig zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen betrieblichen Abläufe in einem Pflegeheim.

Normenkette:

BGB § 611 § 1004 ;

Tatbestand: