LAG Chemnitz - Urteil vom 16.07.2015
9 Sa 15/15
Normen:
BGB § 314 Abs. 2 S. 1; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 08.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 3260/13

Abmahnungsfreie außerordentliche Kündigung einer Geschäftsführerin bei illoyalem und intrigantem Verhalten gegenüber dem Vereinspräsidenten

LAG Chemnitz, Urteil vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 9 Sa 15/15

DRsp Nr. 2016/3099

Abmahnungsfreie außerordentliche Kündigung einer Geschäftsführerin bei illoyalem und intrigantem Verhalten gegenüber dem Vereinspräsidenten

1. Ein illoyales und intrigantes Verhalten einer Geschäftsführerin gegenüber dem Präsidenten ihres Vereins ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. 2. Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung der Geschäftsführerin trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse der Arbeitnehmerin an dessen Fortbestand abzuwägen; der Einzelfall ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu bewerten. 3. Die Umstände, anhand derer zu beurteilen ist, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zumutbar ist oder nicht, lassen sich nicht abschließend festlegen; zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung (etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihrer wirtschaftlichen Folgen), der Grad des Verschuldens der Arbeitnehmerin, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf.