Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen
BSG, Urteil vom 20.03.1996 - Aktenzeichen 6 RKa 34/95
DRsp Nr. 1997/2174
Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen
1. Schilddrüsenhormonbestimmungen sind für einen Gynäkologen als fachfremd nicht abrechenbar. Das gilt auch dann, wenn sie im Rahmen der Behandlung der weiblichen Sterilität vorgenommen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]