Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 13. September 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Verfahrens im Berufungsverfahren.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 56.233,25 € festgesetzt.
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