Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Streitig ist die sachlich-rechnerische Richtigstellung des Ansatzes der Nr 19 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä - in der bis zum 31.3.2005 geltenden Fassung [aF]) im vertragsärztlichen Notfalldienst.
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