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Die Klägerin, Mitglied der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, betreibt eine in den Krankenhausplan des Landes Thüringen aufgenommene Klinik für Herzchirurgie. Sie begehrt von der Beklagten für die stationäre Krankenhausbehandlung ihres Versicherten, H -P L , in der Zeit vom 15. November 1998 bis 24. Dezember 1998 die Zahlung weiterer 5.484,84 DM (jetzt: 2.804,35 _) nebst Zinsen.
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