Der Kläger, leitender Arzt der Abteilung Orthopädie und Sportmedizin eines Krankenhauses, operierte die Beklagte am 4. April 2002 wegen Fehlstellungen im Bereich des linken und rechten Vor- und Mittelfußes. Unter anderem wurden am ersten Mittelfußknochen eine dreidimensionale Korrekturosteotomie nach Swivel-Scarf mit lateralem und plantarem Shift sowie eine Großzehengrundgliedaufrichtungs-Derotationsosteotomie nach Akin und eine osteosynthetische Versorgung mit einer speziellen Knochenklammer sowie mit gekürzten Kirschner-Drähten durchgeführt. Der Kläger berechnete der Beklagten für die Gesamtbehandlung einen Betrag von 2.202,22 EUR, auf den die Beklagte nach Prüfung der Rechnung durch ihren Krankenversicherer 1.207,21 EUR zahlte. Der Differenzbetrag von 995,01 EUR war Gegenstand der ursprünglich erhobenen Klage.
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