SG Karlsruhe, vom 29.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 P 3341/99
Abruf von Pflegeeinsätzen bei Beziehern von Pflegegeld
BSG, Urteil vom 24.07.2003 - Aktenzeichen B 3 P 4/02 R
DRsp Nr. 2004/146
Abruf von Pflegeeinsätzen bei Beziehern von Pflegegeld
1. Die gesetzliche Verpflichtung der Bezieher von Pflegegeld nach dem SGB XI, in regelmäßigen Abständen Einsätze ambulanter Pflegedienste abzurufen, ist verfassungsgemäß. Das gilt auch insoweit, als sie Versicherte einschließt, deren Hilfebedarf sich voraussichtlich nicht ändert.2. Eine Nachzahlung kommt für den zurückliegenden Zeitraum nicht in Betracht, wenn der Abruf des Pflegeeinsatzes nach der Kürzung des Pflegegeldes nachgeholt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Die Klägerin wendet sich gegen die Kürzung laufenden Pflegegeldes wegen unterbliebenen Abrufs eines Pflegeeinsatzes gemäß § 37 Abs 3 Satz 1 Nr 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
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