BSG - Beschluß vom 07.09.1998
B 4 RA 195/97 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2 ;

Abweichung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Beschluß vom 07.09.1998 - Aktenzeichen B 4 RA 195/97 B

DRsp Nr. 1999/4607

Abweichung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Eine "Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen" und damit eine Abweichung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG stellt der Umstand, daß das Berufungsgericht die vom BSG in einem Rechtssatz herausgearbeiteten Kriterien unwidersprochen hinnimmt und in seiner Entscheidung lediglich nicht entsprechend umgesetzt, hier also die sich daraus gegebenenfalls aufdrängende Sachaufklärung nicht durchgeführt hat, nicht dar. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I