LAG Niedersachsen - Urteil vom 23.09.2005
16 Sa 203/05
Normen:
BGB § 623 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 24.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 50/04

Abwicklungsvertrag

LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.09.2005 - Aktenzeichen 16 Sa 203/05

DRsp Nr. 2006/1664

Abwicklungsvertrag

»Zur Unterscheidung von Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag.«

Normenkette:

BGB § 623 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen die von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen vom 06.01.2004, 13.01.2004 und 25.02.2004 und begehrt darüber hinaus die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Der im Jahre 1971 geborene und ledige Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.05.2003 als sogenannter "Sales Representative" zu einem Bruttogehalt von 5.308,-- EUR in der Geschäftsstelle H... der Beklagten beschäftigt. Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen ist der Arbeitsvertrag vom 17.04.2003 nebst Anlagen. Wegen des Inhalts wird auf diesen (Bl. 12 - 20 d.A.) verwiesen.