Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gerichtete Beschwerde des Personalrats - des Beteiligten zu 1 - hat keinen Erfolg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|