BVerwG - Beschluss vom 10.09.2018
5 PB 2.18
Normen:
HPVG § 40 Abs. 3 S. 1-2; HPVG § 111 Abs. 3 S. 1; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ArbGG § 72a Abs. 3 S. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DÖV 2019, 36
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 06.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 22 A 2843/16
VG Wiesbaden, vom 07.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 K 1222/16

Abziehen der Freistellung des Vorsitzenden nicht vorab von dem Gesamtkontingent der Freistellungen bei der Zuordnung der nach dem Vorsitzenden verbleibenden restlichen Freistellungen von Personalratsmitgliedern; Anrechnen der Freistellung auf den nach dem Berechnungsmodell von Hare-Niemeyer ermittelten Stimmenanteil der Gewerkschaft oder freien Liste

BVerwG, Beschluss vom 10.09.2018 - Aktenzeichen 5 PB 2.18

DRsp Nr. 2018/16556

Abziehen der Freistellung des Vorsitzenden nicht vorab von dem Gesamtkontingent der Freistellungen bei der Zuordnung der nach dem Vorsitzenden verbleibenden restlichen Freistellungen von Personalratsmitgliedern; Anrechnen der Freistellung auf den nach dem Berechnungsmodell von Hare-Niemeyer ermittelten Stimmenanteil der Gewerkschaft oder freien Liste

Bei der Zuordnung der nach dem Vorsitzenden verbleibenden restlichen Freistellungen von Personalratsmitgliedern nach § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ist die Freistellung des Vorsitzenden nicht vorab von dem Gesamtkontingent der Freistellungen abzuziehen. Sie ist vielmehr auf den nach dem Berechnungsmodell von Hare-Niemeyer ermittelten Stimmenanteil der Gewerkschaft oder freien Liste anzurechnen, welcher der Vorsitzende angehört.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

HPVG § 40 Abs. 3 S. 1-2; HPVG § 111 Abs. 3 S. 1; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ArbGG § 72a Abs. 3 S. 2 Nr. 1;

Gründe

Die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gerichtete Beschwerde des Personalrats - des Beteiligten zu 1 - hat keinen Erfolg.