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Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Zugunstenverfahrens um die Bewertung von beitragsbelegten Kindererziehungszeiten (KEZ) bei einer vom 1. Juli 1991 bis 31. Okto-ber 1996 geleisteten Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente).
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