Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Juli 2019 -
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht und vor dem Verwaltungsgericht tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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