Die Klägerin war seit dem 1. November 1989 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Zentralinstitut für physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften der DDR. Am 27. August 1991 beschloß der Senat von Berlin, diese Einrichtung nicht über den 31. Dezember 1991 hinaus fortzuführen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|