Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 8.000 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt vom Beklagten eine Entschädigung aufgrund einer behaupteten überlangen Dauer eines Berufungsverfahrens beim Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt (L
Mit einem am 25. April 2014 eingegangenen Schriftsatz erhob der Kläger, vertreten durch seine Schwester, Klage am Sozialgericht (
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