LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.09.2005
13 Ta 401/05
Normen:
GKG-KV Nr. 9003;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 30.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 7540/04

Aktenversendungspauschale je Sendung unabhängig von Anzahl der Aktenstücke

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 13 Ta 401/05

DRsp Nr. 2006/19751

Aktenversendungspauschale je Sendung unabhängig von Anzahl der Aktenstücke

»Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt pro Sendung an und ist unabhängig von der Anzahl der versandten Aktenstücke.«

Normenkette:

GKG-KV Nr. 9003;

Gründe:

I.

Unter dem 02. Mai 2005 beantragte der Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren und die Verfahren 3 Ca 10128/04 und 3 Ca 11445/04 jeweils Akteneinsicht als Vertreter des Herrn B, einem der Gesellschafter der Beklagten zu 1. Die drei Akten wurden dem Beschwerdeführer sodann in einer Postsendung gesammelt übermittelt. Am 25. Mai 2005 wurden die Akten zurückgesandt. Mit Datum vom 30. Mai 2005 erhielt der Beschwerdeführer sodann eine Kostenrechnung über 36,00 EUR (Bl. 32 d. A.), basierend auf dem Kostenansatz vom gleichen Tage (Blatt II d. A.). Hiergegen legte der Beschwerdeführer, eingegangen am 02. Juni 2005, Erinnerung ein mit dem Hinweis, er habe nur eine Sendung erhalten. Deshalb könnten lediglich einmal und nicht dreimal 12,00 EUR als Gebühr hierfür in Rechnung gestellt werden.