OLG Naumburg - Urteil vom 04.08.1994
4 U 69/94
Normen:
LPGG-DDR § 10 § 16 Abs. 1 ; SGB-DDR § 80 § 356 ;
Fundstellen:
NJ 1995, 147
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 17.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 334/93

Aktiv- und Passivlegitimation bei der Rückforderung eines Finanzierungsbeitrages; Rechtsnatur sog. Kommunalverträge

OLG Naumburg, Urteil vom 04.08.1994 - Aktenzeichen 4 U 69/94

DRsp Nr. 2005/14096

Aktiv- und Passivlegitimation bei der Rückforderung eines Finanzierungsbeitrages; Rechtsnatur sog. Kommunalverträge

»1. Zur Aktiv- und Passivlegitimation bei der Rückforderung eines Finanzierungsbeitrages für den Bau eines Jugendclubs aus Mitteln einer Kooperation. 2. Zur Rechtsnatur sog. Kommunalverträge.«

Normenkette:

LPGG-DDR § 10 § 16 Abs. 1 ; SGB-DDR § 80 § 356 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung eines "Finanzierungsbeitrags" in Anspruch.

Am 17./21.12.1987 schlossen die ... mit dem Rat der Stadt ... eine Vereinbarung "im Sinne eines Kommunalvertrags", wonach die Mitgliedsbetriebe der Kooperation sich bereiterklärten, zum Bau des Jugendclubs "aus dem gemeinsamen Fonds der Kooperation" 750.000 M/DDR als Finanzierungsbeitrag zu leisten (Bl. 25/26 d.A.). Die Beklagte war Mitglied der Kooperation. Der Jugendclub wurde errichtet und ist zwischenzeitlich in das Eigentum der Beklagten übergegangen.