Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Rückzahlung eines "Finanzierungsbeitrags" in Anspruch.
Am 17./21.12.1987 schlossen die ... mit dem Rat der Stadt ... eine Vereinbarung "im Sinne eines Kommunalvertrags", wonach die Mitgliedsbetriebe der Kooperation sich bereiterklärten, zum Bau des Jugendclubs "aus dem gemeinsamen Fonds der Kooperation" 750.000 M/DDR als Finanzierungsbeitrag zu leisten (Bl. 25/26 d.A.). Die Beklagte war Mitglied der Kooperation. Der Jugendclub wurde errichtet und ist zwischenzeitlich in das Eigentum der Beklagten übergegangen.
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