Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn - 51 Ca 1685 c/12 - vom 21.03.2013 teilweise geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2012 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 6/7, die Beklagte 1/7 der Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen von ihm behaupteter Altersdiskriminierung.
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