LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.10.2013
1 Sa 142/13
Normen:
AGG § 1 Abs. 1; AGG § 7; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 6 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 12
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 21.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 51 Ca 1675 c/12

Altersbenachteiligung durch Angebot zur Tätigkeit in einem jungen und motivierten TeamEntschädigungsklage des abgewiesenen Stellenbewerbers aufgrund Indizwirkung der Stellenanzeige im Einzelfall

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.10.2013 - Aktenzeichen 1 Sa 142/13

DRsp Nr. 2014/518

Altersbenachteiligung durch Angebot zur Tätigkeit in einem "jungen und motivierten Team"Entschädigungsklage des abgewiesenen Stellenbewerbers aufgrund Indizwirkung der Stellenanzeige im Einzelfall

Die Angabe in einer Stellenanzeige" wonach eine Tätigkeit in einem "jungen Team" geboten wird, kann im Einzelfall ein Indiz für eine verbotene Altersdiskriminierung im Sinne der §§ 7, 1 AGG sein.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn - 51 Ca 1685 c/12 - vom 21.03.2013 teilweise geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2012 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 6/7, die Beklagte 1/7 der Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1 Abs. 1; AGG § 7; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 6 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Klägers wegen von ihm behaupteter Altersdiskriminierung.