BAG - Urteil vom 12.10.1994
7 AZR 452/94
Normen:
BAT-O § 60 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1994, 2300
AuA 1994, 394
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 29.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 137/93
ArbG Berlin, vom 20.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 7547/93

Altersgrenze: Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Frauen mit 60 Jahren nach dem Beitritt der neuen Länder

BAG, Urteil vom 12.10.1994 - Aktenzeichen 7 AZR 452/94

DRsp Nr. 2001/267

Altersgrenze: Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Frauen mit 60 Jahren nach dem Beitritt der neuen Länder

Seit dem Inkrafttreten des Renten-Überleitungsgesetzes am 1. Januar 1992 führen weder die Vorschriften des Einigungsvertrages noch § 60 Abs. 1 BAT-O in Verbindung mit seiner Übergangsvorschrift zu einer Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Frauen zum Ende des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.

Normenkette:

BAT-O § 60 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endete, in dem die Klägerin das 60. Lebensjahr vollendet hatte.

Die am 21. März 1933 geborene Klägerin war sei 1973 beim Rat des Stadtbezirks K als Angestellte im Erziehungsdienst beschäftigt. Die Einrichtung bei der sie tätig war, ist auf das beklagte Land übergegangen. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 Anwendung.

Das beklagte Land teilte der Klägerin mit Schreiben vom 23. Februar 1993 mit, das Arbeitsverhältnis ende aufgrund § 60 Abs. 1 BAT-O in Verb. mit der Übergangsvorschrift zu dieser Tarifnorm am 31. März 1993. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer vorliegenden Klage.