LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 29.06.2011
2 Sa 7/11
Normen:
TV ATZ § 2 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 09.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1820/10

Altersteilzeit bei Arbeitsunfähigkeit; Feststellungsklage einer Lehrerin zur Durchführung des Altersteilzeitvertrag

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2011 - Aktenzeichen 2 Sa 7/11

DRsp Nr. 2011/12938

Altersteilzeit bei Arbeitsunfähigkeit; Feststellungsklage einer Lehrerin zur Durchführung des Altersteilzeitvertrag

Eine langanhaltende Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraumes steht der Wirksamkeit einer Altersteilzeitvereinbarung auch dann nicht entgegen, wenn zum beabsichtigten Beginn der Altersteilzeit Krankengeldbezug gegeben war.

I. Die Berufung des beklagten Landes wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV ATZ § 2 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Altersteilzeitvertrages.