Der Kläger, ein Verband, der nach seiner Satzung die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder fördert, macht gegen den Beklagten Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe geltend.
Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Er gab am 18. Januar 1993 gegenüber dem Kläger folgende Unterwerfungserklärung ab:
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