LG Bielefeld, vom 08.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 20 S 62/05
AG Herford, vom 31.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 C 1460/04
Amtshaftung des bei dem medizinischen Dienst einer gesetzlichen Krankenversicherung angestellten Arztes
BGH, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen III ZR 270/05
DRsp Nr. 2006/19354
Amtshaftung des bei dem medizinischen Dienst einer gesetzlichen Krankenversicherung angestellten Arztes
»Der bei einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung angestellte Arzt, der gegenüber einer Krankenkasse eine Stellungnahme nach § 275SGB V abgibt, handelt unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber öffentlich- oder privatrechtlich organisiert ist, in Ausübung eines öffentlichen Amts.«