Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 27.11.2017, Az.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist ebenso wie das in Ziffer 1. genannte Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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