LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.01.2014
6 Sa 108/12
Normen:
SchulG LSA § 8a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 20.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 455/11

Amtszulage für stellvertretende Schulleiterin einer Sonderschule für Lernbehinderte als Basisförderschule in einem regionalen Förderzentrum

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 108/12

DRsp Nr. 2015/15846

Amtszulage für stellvertretende Schulleiterin einer Sonderschule für Lernbehinderte als Basisförderschule in einem regionalen Förderzentrum

1. § 8a SchulG LSA regelt die Berechnungsweise der für die Besoldung von Konrektoren an Basisförderschulen maßgeblichen Schülerzahl und setzt die Basisförderschule dabei in Beziehung zu dem damit verbundenen Förderzentrum. 2. Ein Förderzentrum entsteht gemäß § 8a Abs. 1 SchulG LSA durch Kooperationsvereinbarung zwischen einer Förderschule und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen; aus dieser Verknüpfung wird deutlich, dass in die Berechnung nur die der Basisförderschule aufgrund Kooperationsvereinbarung zugeordneten Schüler einfließen sollen und nur hinsichtlich dieser Schüler ein Förderzentrum im Sinne des Schulgesetzes vorliegt. 3. Ob der Verwaltungsaufwand für die in Kooperationsschulen betreuten Schülerinnen und Schüler in integrativen Maßnahmen sich signifikant von dem unterscheidet, der für Schülerinnen und Schüler in integrativen Maßnahmen an anderen Schulen entsteht, ist unerheblich, wenn das Landesschulgesetz ausdrücklich an den schulrechtlichen Begriff des Förderzentrums anknüpft; dass verbietet es, den Begriff "Förderzentrum" besoldungsrechtlich weiter zu fassen.