Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25.09.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Verletztenrente auf Grund einer bereits anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV; nachfolgend: BK 5101).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|