BSG - Urteil vom 30.10.2007
B 2 U 4/06 R
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 2108; SGB VII § 9 ;
Fundstellen:
BSGE 99, 162

Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit, Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen durch das Mainz-Dortmunder-Dosismodell

BSG, Urteil vom 30.10.2007 - Aktenzeichen B 2 U 4/06 R

DRsp Nr. 2008/15785

Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit, Prüfung der arbeitstechnischen Voraussetzungen durch das Mainz-Dortmunder-Dosismodell

Das Mainz-Dortmunder-Dosismodell ist eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der Anl. 1 Nr. 2108 BKV mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur ungenau umschriebenen Einwirkungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 2108; SGB VII § 9 ;

Gründe:

I. Umstritten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) und die Gewährung von Entschädigungsleistungen.