Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 2007 abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als das Landessozialgericht die Beklagte verurteilt hat, bei dem Versicherten eine chronische obstruktive Bronchitis als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen und eine Verletztenrente zu zahlen.
Kosten sind in allen drei Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Umstritten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) und die Gewährung einer Verletztenrente.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|