Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 2007 geändert.
Die Verurteilung der Beklagten, bei dem Kläger eine chronische obstruktive Bronchitis als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen, wird aufgehoben.
Hinsichtlich der Gewährung einer Verletztenrente an den Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28. Oktober 1999 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in allen drei Rechtszügen nicht zu erstatten.
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Umstritten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) und die Gewährung einer Verletztenrente.
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