LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.09.2018
L 17 U 646/15
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1 und S. 2;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 26.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 U 81/14

Anerkennung einer Gesundheitsstörung Unfallfolge in der gesetzlichen UnfallversicherungPrüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen einer unfallbedingten Gesundheitsstörung und einer hinzutretenden weiteren GesundheitsstörungKomplexes regionales Schmerzsyndroms einer Kinderärztin nach einer Nadelstichverletzung mit auftretender Dystonie der Hand

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.2018 - Aktenzeichen L 17 U 646/15

DRsp Nr. 2019/3703

Anerkennung einer Gesundheitsstörung Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen einer unfallbedingten Gesundheitsstörung und einer hinzutretenden weiteren Gesundheitsstörung Komplexes regionales Schmerzsyndroms einer Kinderärztin nach einer Nadelstichverletzung mit auftretender Dystonie der Hand