LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 15.09.2022
L 14 U 45/18
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 2301; SGB VII § 9 Abs. 1; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 09.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 U 153/17

Anerkennung einer Hörstörung als BerufskrankheitVoraussetzungen einer LärmschwerhörigkeitMehrjährige Lärmexposition von mehr als 85 db(A) (vorliegend verneint)

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.09.2022 - Aktenzeichen L 14 U 45/18

DRsp Nr. 2022/17400

Anerkennung einer Hörstörung als Berufskrankheit Voraussetzungen einer Lärmschwerhörigkeit Mehrjährige Lärmexposition von mehr als 85 db(A) (vorliegend verneint)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 9. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 2301; SGB VII § 9 Abs. 1; SGG § 193;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine bei dem Kläger bestehende Hörstörung eine Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 2301 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) (Lärmschwerhörigkeit) darstellt.