SG Heilbronn, vom 13.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1284/98
Anerkennung einer toxischen Polyneuropathie als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2007 - Aktenzeichen L 6 U 2016/03
DRsp Nr. 2008/8761
Anerkennung einer toxischen Polyneuropathie als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung
In aller Regel schließt die Verschlechterung einer Polyneuropathie nach Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit eine Verursachung durch Lösungsmittel entgegen der im Merkblatt zur Berufskrankheit gem BKV Anl Nr. 1317 vertretenen Auffassung aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]